Unserer Kanzlei ist bereits seit ihrer Gründung auf das Fachgebiet "Verkehrsrecht" spezialisiert, insbesondere auf die Regulierung von Unfallschäden oder die Interessenvertretung in Bußgeld- oder Strafverfahren. Hierbei können wir auf langjährige praktische Erfahrung sowie eine besondere fachliche Qualifikation zurückgreifen. In Verkehrsunfallangelegenheiten verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der Vertretung von Kfz-Haftpflichtversicherungen und regeln – soweit gewünscht - unsere diesbezügliche Korrespondenz mit den Schadensversicherern über den elektronischen Schadenmanager.
Das Verkehrsrecht erstreckt sich insgesamt auf vielerlei Bereiche, von denen beispielhaft nur die folgenden genannten werden sollen:
Darüberhinaus befassen wir uns jedoch auch mit sämtlichen anderen Aspekten des modernen Straßenverkehrsrechts wie auch des allgemeinen Schadensrechts.