Versicherungsrecht

 

Der Bereich Versicherungsrecht umfasst im wesentlichen den Bereich des privaten Versicherungsrechts als Vertragsrecht. Damit verbunden ist der Begriff Versicherung schlechthin. "Eine Versicherung liegt dann vor, wenn durch privaten Vertrag in einer Gefahrengemeinschaft gleichartiger Risiken ein Leistungsanspruch gegen Entgelt für den Versicherungsnehmer oder Dritte begründet wird, wenn sich das versicherte Risiko zum Schadensfall verwirklicht (VerBAV 1956, 182).

Unsere Tätigkeit in diesem Schwerpunktbereich umfasst sowohl den vertraglichen Bereich in allen Sparten, als auch insbesondere den Schadensbereich.

Gerade im Schadensfall kommt es in den häufigsten Fällen zu Auseinandersetzungen zwischen dem Versicherer sowie dem Geschädigten bzw. Versicherungsnehmer. Gerade in diesem Bereich liegt unser Schwerpunkt, sei es nun etwa im Kfz-Bereich, im Bereich des Architekten- und Baurechts, Wohngebäude, Unfall, Allgemeine Haftpflichtversicherung, Anwalts- und Notarhaftung, Leben, BUZ, Betriebshaftpflichtversicherung in den verschiedensten Sparten der beruflichen Bereiche vom Landwirt bis zum hochtechnisierten Industriebetrieb mit den vielfältigsten Schadensrisiken.

Hier sind wir seit langen Jahren im großen Umfang tätig, insbesondere in der Auseinandersetzung Versicherer/Geschädigter bzw. Versicherungsnehmer.

Gerade der gesamte haftpflichtrechtliche Schadensbereich hat Auswirkungen auf nahezu alle Sparten der beruflichen Tätigkeiten, aber auch bezüglich der Risiken des Einzelnen im täglichen Lebensablauf. Die Varianten der gehabten und auch möglichen Schadensfälle sind nahezu unübersehbar. Immer wieder kommt es, sei es durch Fehlverhalten des Versicherungsnehmers oder Dritter zu Schäden auf den verschiedensten Gebieten der täglichen privaten und beruflichen Abläufe. Hier ist sorgfältige Recherche und Kenntnis der einzelnen Lebensbereiche gefragt.

Durch unsere langjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet können wir auf eine große Erfahrung sowohl bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche als auch insbesondere bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche verweisen.

Wir führen dabei sowohl die streitige Auseinandersetzung, als auch die Versuche außergerichtlicher Erledigung.

Die Reform des Versicherungsrechts hat dazu neue interessante Regelungen gebracht, die sich jetzt in der Praxis bewähren müssen, zumal noch kaum Rechtsprechung zu dem neuen Recht vorliegt.

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