Verkehrsrecht

 

 Das Verkehrsrecht berührt jeden Bürger, der sich am Straßenverkehr beteiligt, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Führer eines Kraftfahrzeuges. Es verwundert daher nicht, wenn diese Massenerscheinung des modernen Verkehrs nicht stets reibungslos abläuft, sondern zahlreiche Unfälle produziert. Jeder Verkehrsteilnehmer kann davon betroffen sein, nicht nur als Geschädigter oder Schädiger, sondern auch als Betroffener eines Bußgeldverfahrens oder gar als Beschuldigter einer Verkehrsstraftat. Im Laufe der Jahrzehnte sind die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts immer umfangreicher und komplizierter geworden, insbesondere im Hinblick auf europa- weite Vereinheitlichung. Diese Materie ist für den den Laien praktisch nicht mehr zu überschauen.

Unserer Kanzlei ist bereits seit ihrer Gründung auf das Fachgebiet "Verkehrsrecht" spezialisiert, insbesondere auf die Regulierung von Unfallschäden oder die Interessenvertretung in Bußgeld- oder Strafverfahren. Hierbei können wir auf langjährige praktische Erfahrung sowie eine besondere fachliche durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht (Rechtsanwalt Ellermeier) zurückgreifen.

Das Verkehrsrecht erstreckt sich insgesamt auf vielerlei Bereiche, von denen beispielhaft nur die folgenden genannten werden sollen:

• Unfallschadenregulierung (Sach- und Personenschaden)
• Verkehrsordnungswidrigkeiten und Strafrech
• Verkehrsverwaltungsrecht (z. B. Fahrerlaubnisrecht
• Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
• Kraftfahrzeugkaskoversicherung

Darüberhinaus befassen wir uns jedoch auch mit sämtlichen anderen Aspekten des modernen Straßenverkehrsrechts wie auch des allgemeinen Schadensrechts.

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