Als
eines unserer Spezialgebiete bieten wir auch die
umfassende Beratung und Vertretung im Bereich
Medizinrecht an. Hierbei können wir auf langjährige
praktische Erfahrung sowie auch eine besondere fachliche
durch einen Fachanwalt für Medizinrecht (Rechtsanwalt
Dr. Berger) zurückgreifen. Das Medizinrecht qualifiziert
sich nicht nur als Arzthaftungsrecht, wobei wir
insbesondere in diesem Bereich auf langjährige
Erfahrungen zurückgreifen können, sondern beschäftigt
sich in zivil-, sozial-, sowie strafrechtlicher Hinsicht
mit sämtlichen Problemen des gesundheitsrechtlichen
Leistungssystems. Hierbei beraten und vertreten wir
insbesondere Krankenhäuser, (Zahn-) ärzte, Psychotherapeuten, Heil-
und Hilfsmittelerbringer, Apotheken.
Unter anderem bedeutet dies:
- (Zahn-) ärztliches Approbationsrecht
- Arzneimittelrecht
- Arzthaftungsangelegenheiten
- Arztstrafrecht
- Apothekenrecht
- Berufsrecht (ärztliches Standesrecht, insbesondere auch Werberecht)
- Disziplinarrecht
- Honorarrecht
- Kooperationsrecht
- Palliativmedizin
- Personenschadenregulierung, insbesondere in Großschadensfällen
- Praxismietrecht
- Praxiskauf/-verkauf und -übernahme
- Vertragsarztrecht
- Versicherungsrecht
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Zulassungsrecht (Niederlassung, Nachbesetzung etc.)
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