Medizinrecht

Als eines unserer Spezialgebiete bieten wir auch die umfassende Beratung und Vertretung im Bereich Medizinrecht an. Hierbei können wir auf langjährige praktische Erfahrung sowie auch eine besondere fachliche durch einen Fachanwalt für Medizinrecht (Rechtsanwalt Dr. Berger) zurückgreifen. Das Medizinrecht qualifiziert sich nicht nur als Arzthaftungsrecht, wobei wir insbesondere in diesem Bereich auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen können, sondern beschäftigt sich in zivil-, sozial-, sowie strafrechtlicher Hinsicht mit sämtlichen Problemen des gesundheitsrechtlichen Leistungssystems. Hierbei beraten und vertreten wir insbesondere Krankenhäuser, (Zahn-) ärzte, Psychotherapeuten, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Apotheken.

Unter anderem bedeutet dies:

  • (Zahn-) ärztliches Approbationsrecht
  • Arzneimittelrecht
  • Arzthaftungsangelegenheiten
  • Arztstrafrecht
  • Apothekenrecht
  • Berufsrecht (ärztliches Standesrecht, insbesondere auch Werberecht)
  • Disziplinarrecht
  • Honorarrecht
  • Kooperationsrecht
  • Palliativmedizin
  • Personenschadenregulierung, insbesondere in Großschadensfällen
  • Praxismietrecht
  • Praxiskauf/-verkauf und -übernahme
  • Vertragsarztrecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Zulassungsrecht (Niederlassung, Nachbesetzung etc.)

 

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