Bau-/ Architektenrecht

Mit dem Bereich des Bau- und Architektenrechts können wir Ihnen eine weitere Spezialisierung auf den Gebieten des privaten Baurechts (VOB und BGB-Bauvertragsrecht), des Architekten- und Ingenieursrecht sowie des Bauträgerrechts, beginnend von der Vertragsgestaltung bis hin zur Abwicklung eines Bauvorhabens, anbieten.

Hierbei beraten und vertreten wir Versicherungen, Werkunternehmer, Bauträger und private Bauherren u.a. in Fragen des

  • Werklohns einschließlich Nachträge
  • Honorarrechts der Architekten und Ingenieure
  • Sachmängelrechts
  • Haftungsrechts der Architekten und Ingenieure

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