Medizinrecht

Als eines unserer Spezialgebiete bieten wir auch die umfassende Beratung und Vertretung im Bereich Medizinrecht an. 

Im Arzthaftungsrecht können wir auf langjährige Erfahrungen und eine große Qualifikation bei der Vertretung von Krankenhäusern und niedergelassenen (Zahn-)Ärzten zurückgreifen und arbeiten eng mit den zuständigen Heilwesenhaftpflichtversicherungen zusammen. Aber auch der gute Kontakt zu den Fachkammern bzw. Senaten im hiesigen sowie auch den anliegenden Gerichtsbezirken und die Kenntnis der dortigen gewöhnlichen Verfahrensführung sind bei der Bearbeitung und erfolgreichen Rechtsvertretung in arzthaftungsrechtlichen Streitigkeiten wesentliche Kriterien.

Überdies beraten und vertreten wir insbesondere niedergelassene (Zahn-)ärzte, Psychotherapeuten, Heil- und Hilfsmittelerbringer sowie Apotheken bei zivil-, sozial oder auch strafrechtlichen Sachverhalten aus dem Gesundheitsbereich. Unter anderem beinhaltet dies:

  • (Zahn-) ärztliches Approbationsrecht
  • Arzneimittelrecht
  • Arzthaftungsrecht (nur Leistungserbringer)
  • Arztstrafrecht
  • Apothekenrecht
  • Berufsrecht
  • Disziplinarrecht
  • Honorarrecht
  • Kooperationsrecht
  • Personenschadenregulierung, insbesondere in Großschadensfällen (im Auftrag von Versicherungen)
  • Praxismietrecht
  • Praxiskauf/-verkauf
  • Vertragsarztrecht
  • Versicherungsrecht (insb. auch Bezug auf deckungsrechtliche Problematiken)
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressverfahren
  • Zulassungsrecht (Niederlassung, Nachbesetzung etc.)

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