Erbrecht

Erben und Vererben ein Vorgang, der die beteiligten Generationen in der Regel emotional sehr betrifft und, zumindest im Bereich der Unternehmensnachfolge, häufig existenzielle Auswirkungen hat.

Privatpersonen, insbesondere mit Immobilienvermögen, wollen häufig ihren jeweiligen Ehegatten versorgen und das erworbene Vermögen auf die nächste Generation übertragen. Die Beachtung der gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechte, steuerliche Auswirkungen und viele weitere Punkte, bedürfen frühzeitiger rechtlicher und steuerlicher Beratung, der Gestaltung von Testamenten oder notarieller Verträge, um eine den individuellen Bedürfnissen entsprechende Lösung zu erreichen.

In unserer Anwalts- und Notariatskanzlei können wir Ihnen unter Einbeziehung unserer steuerlichen Kooperationspartner ein umfang-reiches Beratungsangebot zur Verfügung stellen.

Veränderte Familienstrukturen oder betriebliches Vermögen aus unternehmerischer Tätigkeit erfordern zunehmend die Gestaltung einer Rechtsnachfolge außerhalb bisher bewährter Lösungen innerhalb der Familiengenerationen. Hier sind u.a. gemeinnützige Institutionen, Testamentsvollstreckung oder eine Stiftung als Lösungsgestaltungsmodelle zu berücksichtigen. Nach einem Erbfall stellt sich für die Erb- und Pflichtteilsberechtigten die Fragen der gesetzlichen Erbfolge, Auswirkung evtl. vorhandener Testamente, Erbausschlagungen, Geltendmachung von Ansprüchen für nicht oder unzureichend berücksichtigte Familienmitglieder etc.

Wir beraten mit unserem kompetenten Team gerne in allen Bereichen des immer komplizierter werdenden Erbrechts.

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