
Rechtsanwalt Jörg Gottschlich
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Notar
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Versicherungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Familienrecht
geb. 1974 in Georgsmarienhütte
1992 | Abitur Gymnasium Bad Iburg Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück 1. Staatsexamen |
2002 | 2. Staatsexamen |
2002 | Zulassung als Rechtsanwalt Oktober |
2006 | Qualifikation zum Fachanwalt für Verkehrsrecht |
2015 Bestellung zum Notar
Rechtsanwalt Gottschlich befasst sich schwerpunktmäßig
- mit sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere der Regulierung von Sachschäden und Schmerzensgeldansprüchen. Dies umfasst dabei sowohl die außergerichtliche Regulierung mit den Versicherungen als auch die gerichtliche Durchsetzung berechtigter Ersatzansprüche. Hinzu kommt die Vertretung der Mandanten in Ordnungswidrigkeitsverfahren oder strafrechtlichen Verfahren vor Behörden und Gerichten. Daneben ist er zudem befasst mit Fällen aus dem allgemeinen Schadensrecht.
- mit dem Bereich des privaten und öffentlichen Baurechts. Hier berät und vertritt er die Mandanten u. a. hinsichtlich Vertragsgestaltungsfragen sowie Teilnahme an Besprechungen oder Ortsterminen.
Häufig ist es möglich durch frühzeitige Beratung und Abstimmung gerichtliche Prozesse zu vermeiden. Des weiteren vertritt RA Gottschlich sie in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren zur Geltendmachung eigener Forderungen oder bei der Abwehr unberechtigter gegnerischer Ansprüche.
- mit der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate. Dort berät und vertritt er die Mandantschaft sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten in den Bereichen Ehescheidung, Kindesunterhalt, Trennungs- und Ehegattenunterhalt sowie Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Hierzu gehört schwerpunktmäßig auch die Beratung hinsichtlich Inhalt und Notwendigkeit von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und erbrechtlichen Verfügungen. Daneben sind die sich häufenden Probleme der durch Träger öffentlicher Hilfen in Anspruch genommenen Kinder für Pflegekosten ihrer Eltern, der sogenannte Elternunterhalt, Gegenstand seiner Tätigkeit.